Unternehmen müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen und stets auf dem aktuellen Stand halten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Registrierungspflicht im Transparenzregister unter der Rubrik „Unternehmen“
Verdachtsfälle auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderer Straftaten müssen Notare an die FIU (Financial Intelligence Unit) melden. Eine Meldung ergeht auch bei Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Ermittlungen des Notars und der Selbstauskunft der Unternehmen.
Bei fehlender oder nicht schlüssiger Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur bzw. bei fehlender Registrierung im Transparenzregister besteht ein Beurkundungsverbot.
Wir sind daher auf Ihre Mithilfe und entsprechend vollständige und richtige Angaben angewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter diesem Link:
https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/geldwaeschebekaempfung